Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hilfreiche Tipps für den Treppenlift - Kauf

28. 05. 2020

Ein Treppenlift ermöglicht eine bessere Lebensqualität und einen längeren Verbleib im gewohnten häuslichen Umfeld. Gerade für all diejenigen, die alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr so mobil sein können oder auch an starken Schmerzen in den Beinen leiden, kann ein Treppenlift einen Umzug beispielsweise in ein Seniorenheim abwenden.


Wir von Aufzug LuS bieten nur hochwertige Treppenliften an, die den Alltag und somit das Bewegen zwischen den einzelnen Stockwerken erleichtern. Doch was sollte man bei Kauf eines Treppenliftes beachten? Mit den nachfolgenden Tipps helfen wir Ihnen, den für Sie passenden Treppenlift zu finden.

 

 

Aufzug LuS bietet Ihne hier eine vielfältige Auswahl an Treppenliften für gerade Treppen oder auch kurvige Treppen von Aufzug LuS



Tipp 1:

Die individuelle Treppenlift - Beratung

Wer die Wahl hat, hat die Qual, heißt es. Dieser Leitsatz gilt auch für den Treppenlift - Kauf. Umso wichtiger ist es, dass Interessenten von Anfang an umfassend beraten werden. Ein kompetenter Anbieter, wie Aufzug LuS, findet mit Ihnen zusammen heraus, welcher Lifttyp generell für Sie und Ihre Bedürfnisse am besten ist. So klären wir in einem ersten Gespräch mit Ihnen auch, ob für Sie ein Treppenlift eher in den Varianten Stehlift, Sitzlift oder gar Plattformlift in Frage kommt. Auf Basis dieser und weiterer grundsätzliche Parameter bietet Ihnen unser Beraterteam unverbindlich die dazu passenden Modelle zur Auswahl an.


 

Tipp 2:

Vorab Genehmigung/en einholen für Mietsgebäude

 

Wer Mieter oder aber Inhaber einer Eigentumswohnung ist, sollte sich noch vor dem Treppenlift - Kauf unbedingt über ggf. erforderliche Genehmigungen kümmern, denn bauliche Änderungen oder Anpassungen müssen immer vorab mit dem Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden.

 

Ein Mieter kann zwar vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen, wie einem barrierefreien Zugang zur eigenen Wohnung, gem. §554a Abs. 1 BGB verlangen, jedoch gerade auch in Bezug der Inanspruchnahme von Fördermitteln muss eine schriftliche Genehmigung vor dem Beginn der Maßnahme/n bzw. vor der Zuschussbeantragung vorliegen.


 

Tipp 3:

Infos zu Förderungen einholen

 

Gerade Mieter, die auf einen Treppenlift angewiesen sind oder angewiesen sein werden, sollten im Vorfeld die vielfältigen Möglichkeiten von Förderungen, Zuschüssen für die eigene Situation prüfen. Dank möglicher Zuschüsse seitens Pflegekasse oder aber auch durch Förderungen bzw. Zuschüsse der KfW-Banken können Käufer viel Geld beim Treppenlift - Kauf sparen.

 

Aber auch hier gilt: Die Anträge für Zuschüsse & Co. müssen noch zwingend vor dem Treppenlift - Kauf gestellt werden, da sonst kein Anspruch auf Förderung erwirkt wird.

 


Treppenlift gesucht?

 

Unser kompetentes Vertriebsteam findet auch für Ihren Bedarf den optimalen Treppenlift.

 

Lassen Sie sich kostenlos & unverbindlich beraten:

☎ 09721/ 1884511
 

oder klicken Sie auf den nachfolgenden Bildbutton, um Ihre Anfrage direkt an uns zu stellen

 

Stellen Sie hier Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage zu Ihrem gewünschten Treppenlift