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Stundung von Immobilienkredit - Raten während Corona

09. 04. 2020

Viele Eigentümer stehen in der aktuellen Zeit rund um Corona vor der Frage, was sie nun tun können, wenn sie die Raten für einen Immobilienkredit nicht mehr bezahlen können, weil aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust die regulären Einnahmen wegfallen.

(Stand: 09.04.2020)

 

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät in diesem Fall dazu, sich möglichst schon vor dem Eintreten von Zahlungsschwierigkeiten mit der zuständigen Bank zwecks Lösungsmöglichkeiten in Verbindung zu setzen.

 


Diese Möglichkeiten haben Eigentümer mit einem Immobilienkredit aktuell während der Corona-Pandemie:

 

1. Stundung kompletter Monatsraten


Seit dem 01.04.2020 gibt es eine neue gesetzliche Regelung, die es Darlehensnehmern erlaubt, die kompletten monatlichen Raten eines Kreditvertrages für die Monate April bis Juni zu stunden (= außerordentliche Zahlungspause). Die Regelung gilt für Kreditverträge, welche vor dem 15.03.2020 abgeschlossen wurden, vorausgesetzt, dass außergewöhnliche Einnahmeausfälle bedingt der Corona-Pandemie vorliegen und der Kreditnehmer seinen Lebensunterhalt nicht mehr entsprechend finanzieren kann.

 

WICHTIG ZU WISSEN:
Stundung bedeutet NICHT, dass die Schulden verschwinden, sondern lediglich, dass diese verschoben werden!!

 


2. Reduzierung des Tilgungssatzes


Die Senkung der Kredittilgung des Immobilienkredites wäre alternativ eine weitere Möglichkeit. Einen rechtlichen Anspruch hierauf gibt es allerdings nicht und auch nur wenige Kreditinstitute sehen eine Änderung des Tilgungssatzes in ihren Verträgen vor. Kreditnehmer sollten aber dennoch in ihren Vertrag schauen, ob eine solche Möglichkeit besteht bzw. auch hier das direkte Gespräch mit dem Kreditgeber suchen.  

 

 


Wie Eigentümer desweiteren mit Ihren Immobilienkredit-Raten umgehen können, erfahren Sie auch ganz ausführlich über die Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verlinkung hierzu finden Sie im nachfolgenden Infokasten "Weitere Informationen"

 

Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass wir Ihnen die folgende Verlinkung zur Webseite eines Dritten (externer Link) als reine Empfehlung beziehungsweise als Servicehinweis vorstellen. Für die Inhalte, zu denen verlinkt wird, ist der Anbieter bzw. Betreiber der jeweiligen Webseite ausschließlich selbst verantwortlich. Die Aufzug LuS GmbH macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keinerlei inhaltliche sowie rechtliche Haftung.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von (c)Gerd Altmann auf www.Pixabay.com