Das Bundesteilhabegesetz – was ist das eigentlich?
Das Bundesteilhabegesetz – was ist das eigentlich?
Seit Wochen ein heiß diskutiertes Thema – der Entwurf für das Bundesteilhabegesetz, aber was soll hier eigentlich beschlossen werden? Hier einige Fakten zu dem neuen Gesetzentwurf:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein geplantes Gesetz, das die Leistungen für Menschen mit Behinderung im SGB IX regelt. Die derzeitigen rechtlichen Regelungen für Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen durch dieses Gesetz reformiert werden und somit aus der Sozialhilfe herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden.
Was bedeutet Teilhabe?
Es heißt ganz einfach, dass Menschen mit Behinderungen genauso am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wie andere Menschen. Es werden alle Lebensbereiche, wie zB Wohnen, Ausbildung, Arbeiten, Mobilität oder Freizeitgestaltung berücksichtigt. Auch das Wahl- und Wunschrecht soll gestärkt werden.
Wie ist es momentan geregelt?
Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden z.Z. in 2 Sozialgesetzbüchern geregelt.
Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Dieses Buch ist das allgemeine Recht auf Rehabilitation, es schließt alle Träger (zB Krankenkasse, Renten-/Unfallversicherung) ein. Leistungen sind zB Umschulungen für eine berufliche Widereingliederung oder eine medizinische Reha im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Ziel ist es hier, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern sowie Benachteiligung zu vermeiden.
Zwölfte Sozialgesetzbuch XII (SGB XII): Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe ist eine besondere Form der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen. Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält nur, wer wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht ist. Blindheit, Taubheit, sogenannte geistige Behinderungen oder schwere seelische Störungen wie Psychosen werden als wesentlich behindert eingestuft. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen beispielsweise ambulante und stationäre Wohnangebote oder Werkstätten für behinderte Menschen.
Was hat das neue Gesetz für Ziele?
Die Leistungen für Eingliederungshilfe sollen aus dem SGB XII (Sozialhilfe) herausgelöst werden und in das SGB IX integriert werden. Hier soll in einem gesonderten Abschnitt geregelt werde, was Behinderten für Leistungen zustehen. Wer als Mensch mit Behinderung Assistenzleistungen zur Bewältigung des Alltags oder im Arbeitsleben benötigt, muss künftig also nicht mehr Sozialhilfe beantragen. Außerdem soll die Grenze, bis zu der das eigene Einkommen und Vermögen sowie das des Ehepartners eingesetzt werden muss, schrittweise angehoben werden.
Wesentliche Punkte des Bundesteilhabegesetzes:
- Anpassung der Begrifflichkeiten an die UN-BRK und dem aktuellen Klassifikationssystem, der “International Classification of Functioning“ (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe – der Mensch im Mittelpunkt
- Teilhabeleistungen (der bisherigen Eingliederungshilfe) und die existenzsichernden Leistungen (Kosten der Unterkunft und Verpflegung) werden getrennt.
- Bundeseinheitliches Verfahren für Eingliederungshilfe, derzeit noch sehr unterschiedlich auch Bundeslandebene geregelt
- Einführung eines „Budget für Arbeit“, das neben Unterstützungsleistungen einen unbefristeten Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber enthält.
- Neuregelung der Verhältnisses zwischen der Pflegeversicherung und den Leistungen der Eingliederungshilfe
- Einführung/Finanzierung von unabhängigen „ergänzenden Teilhabeberatungen“, für eine kostenlose, unabhängige und qualifizierte Beratung zu Ansprüchen auf Teilhabeleistung
Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf den Regierungsentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes.
Bild zur Meldung: Das Bundesteilhabegesetz – was ist das eigentlich?