Bundeseinheitliche Regelungen
Bundeseinheitliche Regelungen für Studierende mit Behinderung
Inklusion bedeutet auch, Menschen mit Behinderung ein barrierefreies Studium zu ermöglichen; © panthermedia.net/Viktor Cap
Damit Studierende mit Behinderung an allen Hochschulen in Deutschland gleichen Zugang zu technischen, personellen oder Mobilitätshilfen haben, müssen diese Leistungen auch zukünftig bundesgesetzlich und einheitlich geregelt werden. Das fordern die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) in einer gemeinsamen Erklärung.
Anlass für die gemeinsame Positionierung der vier Verbände ist der Mitte Juli 2015 veröffentlichte Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur künftigen Ausgestaltung der sogenannten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Rahmen eines Bundesteilhabegesetzes.
"Menschen mit Behinderungen brauchen individuell zugeschnittene Unterstützung für die gesamte Bildungs- und Erwerbsbiografie", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Alles andere läuft einem inklusiven Bildungssystem genauso zuwider, wie einem inklusiven Arbeitsmarkt. Die Unterstützung muss sich auf alle angestrebten Bildungs- und Qualifizierungsschritte erstrecken und bundeseinheitlich geregelt sein."
Hochschulen, Gewerkschaften, Studentenwerke sowie die Betroffenen selbst wenden sich dezidiert gegen die in dem BMAS-Bericht auch vorgeschlagene Option, die Zuständigkeit für die Leistungen für Studierende mit Behinderung in die Hochschulen zu verlagern.
Dazu erklärt Dr. Thomas Kathöfer, der Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz: "Unterstützungsleistungen an Studierende mit Behinderung müssen auf der Grundlage bundeseinheitlicher Regelungen von einschlägig fachkundigen Einrichtungen gewährt werden. Die Mission von Hochschulen ist eine gänzlich andere. Insofern ist die Forderung in diesem Kontext eindeutig: Keine Übertragung missionsfremder Verwaltungsaufgaben an die Hochschulen."
"Das könnte zu einem buntscheckigen Teppich von Länderlösungen oder gar individuellen Hochschullösungen führen", befürchtet auch DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. "Mit einer bundesgesetzlichen Regelung lassen sich ein einklagbarer Rechtsanspruch und einheitliche Standards der Leistungsvergabe am besten realisieren – unabhängig von der Finanzkraft einzelner Bundesländer oder gar einzelner Hochschulen."
Die Verbände fordern zugleich, dass die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen genutzt werden müsse, um die Leistungen an moderne Bildungsverläufe anzupassen und bestehende Restriktionen beim Leistungszugang zu beseitigen.
So erklärt der Sprecher des Deutschen Behindertenrates, Dr. Ilja Seifert: "Technische Hilfen, Assistenzen oder Gebärdensprachdolmetscher müssen den Studierenden bedarfsdeckend und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden." Es könne nicht sein, so Seifert, dass einer gehörlosen Studierenden die Finanzierung eines Gebärdensprachdolmetschers verweigert werde, weil sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung habe.
Sieben Prozent der Studierenden haben eine Behinderung. Für technische oder personelle Hilfe oder für ihre Mobilität können diese Studierenden "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen. Das wird bisher über die Sozialhilfeträger umgesetzt.
>> Bericht von rehacare.de